
Das oberste Organ des OV
Als oberstes Organ des Ortsverbandes beschließt die Mitgliederversammlung insbesondere über Satzung, Programme und Wahlprogramme, den Haushalt sowie den Vorstandsbericht. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die Rechnungsprüfer*innen und die
Bewerber*innen für die Kommunalwahlen.
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung findest du in unserer Satzung (§5).